Eigentum von Ned Flanders: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Simpsonspedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Eigentum von Ned Flanders (Quelltext anzeigen)
Version vom 8. November 2009, 11:13 Uhr
, 8. November 2009+1
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Saumi (Diskussion | Beiträge) (+1) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
#[[Die rebellischen Weiber|s05e06]] - {{25|Ruth Powers}} fragt die Simpsons, ob sie eine Schleifmaschine ausleihen dürfe. {{25|Homer Simpson|Homer}} willigt zuerst nicht ein, gibt aber dann klein bei. Er weist jedoch ausdrücklich daraufhin, dass sie nicht vergessen soll, dass die Maschine ihm gehört. Darauf kann man sehen, wie auf dieser ''Property of Ned Flanders'' steht. | #[[Die rebellischen Weiber|s05e06]] - {{25|Ruth Powers}} fragt die Simpsons, ob sie eine Schleifmaschine ausleihen dürfe. {{25|Homer Simpson|Homer}} willigt zuerst nicht ein, gibt aber dann klein bei. Er weist jedoch ausdrücklich daraufhin, dass sie nicht vergessen soll, dass die Maschine ihm gehört. Darauf kann man sehen, wie auf dieser ''Property of Ned Flanders'' steht. | ||
#[[Ned Flanders: Wieder allein|s11e14]] - Als Homer {{25|Ned Flanders|Ned}} zu seinem Haus begleitet, warnt er Ned vor einem Wassersprenger der in seinem Garten steht. Darauf erwidert Ned, dass dieser doch ihm gehört und er ihn erst gekauft hätte. | |||
[[Kategorie:Listen]] | [[Kategorie:Listen]] | ||
[[Kategorie:Running Gags]] | [[Kategorie:Running Gags]] |